Einschränkung des Sportbetriebes

Einschränkung des Sportbetriebes des TSV Aitrach auf Grund der neuen Corona-Verordnung Sport.

An alle Sportler und Übungsleiter des TSV-Aitrach

Die neue Corona-Verordnung Sport vom 27.11.2021 sorgt im Amateur- und Breitensport für große Einschnitte.

Für die Sportausübung auf Sportanlagen, auch im Freien, gilt in der neu eingeführten Alarmstufe II 2G.

Dies gilt nun auch für die Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Somit können bestimmte Vereinsangebote, welche von nicht oder nicht vollständig geimpften Übungsleitern angeboten werden, nicht mehr durchgeführt werden.

Die betroffenen Übungsleiter informieren ihre Gruppenmitglieder selbst über das nicht mehr nutzbare Angebot.

Wir bitten alle Nutzer unserer Sportangebote um die Einhaltung der bestehenden Regeln.

 

Hinweis in eigener Sache:

Einzelne Sportangebote im Jugendbereich stehen vor dem Aus. Leider sind viele Eltern nicht gewillt, die Übungsleiter zu unterstützen oder gar selbst als Übungsleiter mitzuarbeiten.

Es ist aber dem einzelnen Übungsleiter nicht zuzumuten, dass er vor und nach der Übungsstunde allein die Geräte auf- und abbaut, bzw. momentan auch noch reinigt.

Man sagt nicht umsonst: „Viele Hände und die Arbeit ist schnell zu Ende“.

Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie nicht ein bischen den Übungsleitern zur Hand gehen können, bevor der Verein das Bewegungsangebot für Ihr Kind einstellen muss.

Ihr TSV Aitrach

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