Beitragsordnung des TSV Aitrach e.V. 1921

Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Beiträge:

   
Grundbeitrag ordentliches Mitglied
(über 18 Jahre)
75,00 €
Grundbeitrag Kinder und Jugendliche
(bis 18 Jahre)
1. Kind 60,00 €
2. Kind 60,00 €
3. Kind und weitere 50,00 €
Grundbeitrag Familie
(mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahre)
130,00 €
Unterjährige Mitgliedschaft:
Bei Eintritt während des
1. Halbjahres (bis 30.6.) werden 100%
2. Halbjahres (bis 31.12.) werden 50%
der Grundbeiträge berechnet
Gemäß §5, Abs. II, Satz 1 der Satzung vom 23.03.2012 kann der Austritt nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen.  

Die Änderung der Beiträge wurde in der Jahreshauptversammlung am 28. März 2025 beschlossen.

Alle Angaben ohne Gewähr.