Beitragsordnung des TSV Aitrach e.V. 1921
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Beiträge:
| Grundbeitrag ordentliches Mitglied (über 18 Jahre) |
75,00 € |
| Grundbeitrag Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
1. Kind 60,00 € 2. Kind 60,00 € 3. Kind und weitere 50,00 € |
| Grundbeitrag Familie (mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahre) |
130,00 € |
| Unterjährige Mitgliedschaft: Bei Eintritt während des |
1. Halbjahres (bis 30.6.) werden 100% 2. Halbjahres (bis 31.12.) werden 50% der Grundbeiträge berechnet |
| Gemäß §5, Abs. II, Satz 1 der Satzung vom 23.03.2012 kann der Austritt nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. |
Die Änderung der Beiträge wurde in der Jahreshauptversammlung am 28. März 2025 beschlossen.
Alle Angaben ohne Gewähr.