Beitragsordnung des TSV Aitrach e.V. 1921
Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Beiträge:
Grundbeitrag ordentliches Mitglied (über 18 Jahre) |
55,00 € |
Grundbeitrag Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
1. Kind 45,00 € 2. Kind 45,00 € 3. Kind und weitere 35,00 € |
Grundbeitrag Familie (mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahre) |
100,00 € |
Unterjährige Mitgliedschaft: Bei Eintritt während des |
1. Halbjahres (bis 30.6.) werden 100% 2. Halbjahres (bis 31.12.) werden 50% der Grundbeiträge berechnet |
Gemäß §5, Abs. II, Satz 1 der Satzung vom 23.03.2012 kann der Austritt nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. |
Die bisherigen Abteilungsbeiträge entfallen Ab dem 1.Januar 2021
Alle Angaben ohne Gewähr.